Die Anwälte für ihr positives Arbeitszeugnis.
Wie Sie mehr als nur ein positives Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber bekommen.
Nicht zuletzt in Folge der Corona-Krise wird die wirtschaftliche Situation auf dem Arbeitsmarkt in den nächsten Wochen und Monaten und vielleicht sogar Jahren umkämpfter. Kaum etwas ist im Bewerbungsprozess so wichtig, wie das Arbeitszeugnis. Lassen Sie daher Ihr Arbeitszeugnis von Fachanwälten wie uns prüfen.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Arbeitszeugnis? Wir beantworten sie Ihnen!
Anwälte, die beim Arbeitszeugnissen wirklich helfen.
Als Experten in Sachen Arbeitszeugnissen können Sie uns vertrauen.
Wir möchten Ihnen von der ersten Sekunde an rundum und mit dem besten Service zur Seite stehen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie in so gut wie allen Angelegenheiten im Arbeitsrecht anwaltlich unterstützen.
Professionelle Beratung von Fachanwälten im Arbeitsrecht.
Hilfe zum Arbeitszeugnis
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Vorab, wichtige Tipps vom Anwalt zum Arbeitszeugnis:
Was tun, wenn der Arbeitgeber Ihnen ein schlechtes Arbeitszeugnis aushändigt?
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Ist mein Arbeitszeugnis wirklich schlecht?
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Was tun, wenn mein Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellt?
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Habe ich einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
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Welche Zeugnisarten gibt es?
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Welche Geheimcodes enthält mein Arbeitszeugnis?
1. Ist mein Arbeitszeugnis wirklich schlecht?
Es gibt kaum Zeugnisse, die sich wirklich offenkundig als schlechtes Zeugnis darstellen. Dennoch ist es richtig, hier skeptisch zu sein. Gerade Zeugnisse, die sich besonders positiv lesen, können einen Haken habe. Es gibt beispielsweise Zeugnisse, die so extrem positiv ausgestellt sind, dass von vorne herein der nächste Arbeitgeber stutzig werden wird und auch werden soll.
Arbeitgeber schrecken manchmal nicht davor zurück, ein so übertrieben gutes Zeugnis auszustellen, um dem nächsten Arbeitgeber ein Signal dafür zu senden, dass so gut gar kein Arbeitnehmer sein könne und es sich um ein erstrittenes Zeugnis handelt. Wir erkennen solche Zeugnisse und versuchen mit Ihnen gemeinsam Mittel und Wege zu finden, auch in solchen Fällen mit der Gegenseite Vereinbarungen zu finden, über ein Zeugnis, das Sie auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig macht.
Ob Ihr Zeugnis zu gut oder zu schlecht ist, hängt an vielen verschiedenen Parametern und ist nicht nur allein an Geheimcodes abzulesen, die vielfach, auch teilweise absurd und falsch im Internet kursieren. Wichtig ist, dass Ihr Zeugnis nicht zu kurz und nicht zu lang ist, dass es nicht widersprüchlich ist, dass es nicht Auslassungen, also Lücken enthält. Beispielsweise ist es bei einer Kassiererin fatal, wenn das Zeugnis nicht das Wort ehrlich enthält. Dazu brauchen Sie keine Geheimcodes, sondern viel gefährlicher als solche sind Worte, die weggelassen werden. Selbstverständlich gibt es aber auch Geheimcodes, die das Zeugnis nicht enthalten sollte, beispielsweise Codierungen wie „durch ihre Spontaneität und Geselligkeit trug sie zu einem sehr guten Betriebsklima bei“. Der Arbeitgeber will dem neuen Arbeitgeber damit auf den Weg geben, dass die Arbeitnehmerin lieber gefeiert und geschwätzt hat, als gearbeitet. Besonders wichtig ist auch, dass Ihr Zeugnis einen üblichen Schlusssatz mit Dankes-, Bedauerns- und Gute-Wünsche-Formel enthält. Diese lautet in der Regel wie folgt:
Wir bedauernd das Ausscheiden von … außerordentlich, danken ihm für diese stets gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine persönliche und berufliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Sollte das Wörtchen „weiterhin“ fehlen, würde dies bedeuten, dass der Arbeitnehmer vorher keinen Erfolg hatte. Es gibt noch viele andere solcher Geheimcodes und Tücken im Zeugnis, die ein Nichtprofi nicht sofort sieht. Verlassen Sie sich daher auf unsere professionelle Hilfe und unseren professionellen Rat.
2. Was tun, wenn mein Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellt?
Warten Sie nicht zu lange, wenn der Arbeitgeber Ihnen kein Zeugnis erteilt. Das Bundesarbeitsgericht geht immer mehr in die Richtung, dass bei sehr langem Zuwarten auch Verwirkung eintreten kann. Darüber hinaus benötigen Sie für den Bewerbungsprozess ein Zwischenzeugnis und wenn möglich auch ein Arbeitszeugnis zeitnah, so dass Sie im Notfall auch auf ein Zeugnis beim Arbeitsgericht klagen sollten.
Meist lässt sich das aber außergerichtlich klären. Viele Arbeitgeber zeigen sich kooperativ, wenn Fachanwälte die Rechte ihrer Arbeitnehmermandanten im Zusammenhang mit dem Zeugnis durchsetzen.
Extrem wichtig ist, dass Ihr Zeugnis das richtige Datum trägt. Das einzig richtige Datum eines Zeugnisses ist der letzte Arbeitstag und zwar völlig unabhängig davon, zu welchem Datum das Zeugnis ausgestellt wurde. Auch wenn das Zeugnis drei Monate später ausgestellt wurde, hat es als Ausstellungsdatum den letzten Arbeitstag zu tragen, damit ein neuer Arbeitgeber nicht weiß, dass beispielsweise über Monate über das Zeugnis gestritten wurde. Das Gleiche gilt hinsichtlich der Unterschrift.
Es ist sehr wichtig, dass der richtige Vorgesetzte unterzeichnet. Auch das kann man in einem Aufhebungsvertrag oder einem gerichtlichen Vergleich alles festschreiben lassen.
Zum Aufhebungsvertrag vergleichen Sie bitte unsere Ausführungen unter dem Stichpunkt „Anwalt Aufhebungsvertrag Frankfurt„.
Spezielle Fragen zum Arbeitszeugnis? Unsere Ersteinschätzung.
Sie können uns jetzt hier die Sachlage zum Arbeitszeugnis schildern. Als Anwälte aus Frankfurt prüfen wir Ihr Anliegen! In dirngenden Fällen (z.B. Fristen) bekommen Sie eine sofortige Ersteinschätzung der Rechtslage innerhalb 24h. Natürlich 100% vertrauensvoll & datenschutzkonform.
5* Bewertungen zu Arbeitszeugnissen
Sind unsere Mandanten zufrieden sind wir es auch. Wie in jedem anderen Business, versuchen wir die Qualität unserer Beratungsleistung stetig zu verbessern. Jede Bewertung nehmen wir uns zu Herzen, lassen Ihr Feedback in die Optimierung unserer internen Abläufe und Prozesse einfliessen.
Bewertung auf anwalt.de
„Mein Anliegen wurde unter kompetenter Führung sehr erfolgreich umgesetzt. Ich bin ausgesprochen zufrieden und werde Frau Kappus als Anwältin im Arbeitsrecht auf jeden Fall sehr gerne weiterempfehlen…“
Bewertung auf anwalt.de
„Als Neuling auf dem Arbeitsmarkt und gleich vom Arbeitgeber ausgenutzt, habe ich mich sehr hilflos gefühlt nachdem ich eine ungerechte Kündigung bekommen habe, wurde kompetent zu meinen Möglichkeiten beraten…“
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„Mit der fachlichen und freundlichen Beratung bzgl. eines arbeitsrechtlichen Vergleichs war ich überaus zufrieden. Ich würde mich jederzeit wieder an sie wenden, wenn ich juristischen Beistand brauche…“
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„Alles top! Schnelle, professionelle und freundliche Hilfe. Unkomplizierter Kontakt per Email und schnelle Antworten auf Rückfragen, selbst wenn die das eigentliche Thema nur noch bedingt betreffen…“
Die richtigen Schritte zum Arbeitszeugnis mit Ihrem Anwalt
Über unser neues Online Formular können Sie ihren Fall am schnellsten übermitteln. Sobald die Eckdaten zu Ihrem Aufhebungsvertrag bei unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht eingetroffen sind werden diese umgehend bearbeitet. Sofern zu einer besseren Beurteilung des Falls weitere Dokumente erforderlich sein sollten werden diese direkt angefordert. Selbstverständlich können Sie uns bei Fragen vorab auch jederzeit telefonisch erreichen.
Die Prüfung Ihrer Angaben erfolgt durch spezialisierte Anwälte unserer Arbeitsrecht Kanzlei in Frankfurt. Die Fachanwälte beantworten Ihnen im Rahmen unserer Ersteinschätzung alle Fragen, die mit Ihrem Fall zusammenhängen und besprechen mit Ihnen gemeinsam die Aussichten für das weitere Vorgehen. Ob Sie uns ein Mandat erteilen entscheiden Sie erst dann. So geht’s:
1. Formular ausfüllen, 2. Absenden. 3. Ersteinschätzung
In unserer Erstberatung erfahren Sie:
– Realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
– Abwägung der Chancen & Risiken in Ihrem Fall
– Kosten die im Falle einer Bearbeitung entstehen
– Unsere Empfehlung zum Aufhebungsvertrag
– Tipps die Ihnen auch in Zukunft weiterhelfen
Erst jetzt entscheiden Sie, ob Sie unsere Kanzlei mit der Durchsetzung Ihrer Rechte in Ihrem Fall beauftragen.
Fragen zum Arbeitszeugnis? Antworten direkt vom Fachanwalt.
Wir bieten eine Prüfung und Ersteinschätzung des Arbeitszeugnisses zu einem Pauschalhonorar von € 140,00 an. Wenn dann umfangreiche Änderungen gegenüber der Gegenseite durchgesetzt werden müssen, rechnen wir auf der Basis der gesetzlichen Gebühren ab oder vereinbaren ein individuelles Honorar.
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