Die Anwälte für ihr positives Arbeitszeugnis.
Wie Sie mehr als nur ein positives Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber bekommen.
Nicht zuletzt in Folge der Corona-Krise wird die wirtschaftliche Situation auf dem Arbeitsmarkt in den nächsten Wochen und Monaten und vielleicht sogar Jahren umkämpfter. Kaum etwas ist im Bewerbungsprozess so wichtig, wie das Arbeitszeugnis. Lassen Sie daher Ihr Arbeitszeugnis von Fachanwälten wie uns prüfen.
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Als Experten in Sachen Arbeitszeugnissen können Sie uns vertrauen.
Wir möchten Ihnen von der ersten Sekunde an rundum und mit dem besten Service zur Seite stehen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie in so gut wie allen Angelegenheiten im Arbeitsrecht anwaltlich unterstützen.
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Vorab, wichtige Tipps vom Anwalt zum Arbeitszeugnis:
Was tun, wenn der Arbeitgeber Ihnen ein schlechtes Arbeitszeugnis aushändigt?
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Ist mein Arbeitszeugnis wirklich schlecht?
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Was tun, wenn mein Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellt?
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Habe ich einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
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Welche Zeugnisarten gibt es?
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Welche Geheimcodes enthält mein Arbeitszeugnis?
1. Ist mein Arbeitszeugnis wirklich schlecht?
Es gibt kaum Zeugnisse, die sich wirklich offenkundig als schlechtes Zeugnis darstellen. Dennoch ist es richtig, hier skeptisch zu sein. Gerade Zeugnisse, die sich besonders positiv lesen, können einen Haken habe. Es gibt beispielsweise Zeugnisse, die so extrem positiv ausgestellt sind, dass von vorne herein der nächste Arbeitgeber stutzig werden wird und auch werden soll.
Arbeitgeber schrecken manchmal nicht davor zurück, ein so übertrieben gutes Zeugnis auszustellen, um dem nächsten Arbeitgeber ein Signal dafür zu senden, dass so gut gar kein Arbeitnehmer sein könne und es sich um ein erstrittenes Zeugnis handelt. Wir erkennen solche Zeugnisse und versuchen mit Ihnen gemeinsam Mittel und Wege zu finden, auch in solchen Fällen mit der Gegenseite Vereinbarungen zu finden, über ein Zeugnis, das Sie auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig macht.
Ob Ihr Zeugnis zu gut oder zu schlecht ist, hängt an vielen verschiedenen Parametern und ist nicht nur allein an Geheimcodes abzulesen, die vielfach, auch teilweise absurd und falsch im Internet kursieren. Wichtig ist, dass Ihr Zeugnis nicht zu kurz und nicht zu lang ist, dass es nicht widersprüchlich ist, dass es nicht Auslassungen, also Lücken enthält. Beispielsweise ist es bei einer Kassiererin fatal, wenn das Zeugnis nicht das Wort ehrlich enthält. Dazu brauchen Sie keine Geheimcodes, sondern viel gefährlicher als solche sind Worte, die weggelassen werden. Selbstverständlich gibt es aber auch Geheimcodes, die das Zeugnis nicht enthalten sollte, beispielsweise Codierungen wie „durch ihre Spontaneität und Geselligkeit trug sie zu einem sehr guten Betriebsklima bei“. Der Arbeitgeber will dem neuen Arbeitgeber damit auf den Weg geben, dass die Arbeitnehmerin lieber gefeiert und geschwätzt hat, als gearbeitet. Besonders wichtig ist auch, dass Ihr Zeugnis einen üblichen Schlusssatz mit Dankes-, Bedauerns- und Gute-Wünsche-Formel enthält. Diese lautet in der Regel wie folgt:
Wir bedauernd das Ausscheiden von … außerordentlich, danken ihm für diese stets gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine persönliche und berufliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Sollte das Wörtchen „weiterhin“ fehlen, würde dies bedeuten, dass der Arbeitnehmer vorher keinen Erfolg hatte. Es gibt noch viele andere solcher Geheimcodes und Tücken im Zeugnis, die ein Nichtprofi nicht sofort sieht. Verlassen Sie sich daher auf unsere professionelle Hilfe und unseren professionellen Rat.
2. Was tun, wenn mein Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellt?
Warten Sie nicht zu lange, wenn der Arbeitgeber Ihnen kein Zeugnis erteilt. Das Bundesarbeitsgericht geht immer mehr in die Richtung, dass bei sehr langem Zuwarten auch Verwirkung eintreten kann. Darüber hinaus benötigen Sie für den Bewerbungsprozess ein Zwischenzeugnis und wenn möglich auch ein Arbeitszeugnis zeitnah, so dass Sie im Notfall auch auf ein Zeugnis beim Arbeitsgericht klagen sollten.
Meist lässt sich das aber außergerichtlich klären. Viele Arbeitgeber zeigen sich kooperativ, wenn Fachanwälte die Rechte ihrer Arbeitnehmermandanten im Zusammenhang mit dem Zeugnis durchsetzen.
Extrem wichtig ist, dass Ihr Zeugnis das richtige Datum trägt. Das einzig richtige Datum eines Zeugnisses ist der letzte Arbeitstag und zwar völlig unabhängig davon, zu welchem Datum das Zeugnis ausgestellt wurde. Auch wenn das Zeugnis drei Monate später ausgestellt wurde, hat es als Ausstellungsdatum den letzten Arbeitstag zu tragen, damit ein neuer Arbeitgeber nicht weiß, dass beispielsweise über Monate über das Zeugnis gestritten wurde. Das Gleiche gilt hinsichtlich der Unterschrift.
Es ist sehr wichtig, dass der richtige Vorgesetzte unterzeichnet. Auch das kann man in einem Aufhebungsvertrag oder einem gerichtlichen Vergleich alles festschreiben lassen.
Zum Aufhebungsvertrag vergleichen Sie bitte unsere Ausführungen unter dem Stichpunkt „Anwalt Aufhebungsvertrag Frankfurt„.
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