Arbeitgeber

Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt – Unsere Madanten bewerten uns mit 5* bei anwalt.de.

Unsere Leistungen für Arbeitgeber

Zentral in der Frankfurter Innenstadt. An der Hauptwache. Direkt an der Börse.

Spezielle Fragen zu Personalangelegenheiten?

Sie können uns jederzeit online Ihr Anliegen schildern. Ein Feedback von uns erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden.
Natürlich zu 100% vertrauensvoll und datenschutzkonform.

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Vertragsgestaltung

Wir bringen Ihre Arbeitsverträge auf den neuesten Stand!

Ein gut ausgearbeiteter Arbeitsvertrag kann Ihnen als Arbeitgeber eine Menge Ärger und langwierige Gerichtsverfahren mit Arbeitnehmern ersparen.
Wir gestalten und überarbeiten für unsere Arbeitgebermandanten, individuell auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten, die passenden Arbeitsverträge und sichern so die Einhaltung aller gesetzlicher Anforderungen wie z. B. diejenigen des Nachweisgesetzes. Wir entwerfen wirksame Verfallklauseln und… Weiterhin informieren wir unsere Mandanten auch stets über neue gesetzliche Anforderungen.

Welche wichtigen Regelungen muss ein Arbeitsvertrag enthalten?

  • wirksame Verfall- und Ausschlussklauseln
  • wirksame Probezeitvereinbarungen
  • individuell auf Ihre Anforderungen angepasste Kündigungsfrist
  • flexible Versetzungsklausel
  • optimale Urlaubsklausel
  • vollständige Angaben, entsprechend dem Nachweisgesetz

Was ist das Nachweisgesetz? Welche Folgen kann es für Sie als Arbeitgeber haben?

Das Nachweisgesetz ist nicht neu, allerdings wurde es zum 01.08.2022 erheblich reformiert und entfaltet seitdem für Arbeitgeber ein höheres Risikopotential. Wenn detaillierte Angaben zur konkreten Tätigkeit und umfassende Hinweise zum Kündigungsverfahren etc. fehlen drohen Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 2.000 € für den Arbeitgeber.

Ihr Draht zu uns!

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Personalangelegenheiten

Wir beraten Unternehmen verschiedener Größenordnungen, Start-Ups und auch Einzelunternehmen in allen arbeitsrechtlichen und personalrechtlichen Fragestellungen.
Wir freuen uns über die meist langjährige Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, die es uns ermöglicht, die Unternehmen immer besser kennen zu lernen und die Probleme zu verstehen.

Viele arbeitsrechtliche Fragen entstehen spontan im Arbeitsalltag. Unser Arbeitsrechtsteam hat stets ein offenes Ohr für Sie und ermöglicht eine schnelle Beantwortung Ihrer alltäglichen Fragen. Durch unsere langjähirge Erfahrung in der Beratung von Arbeitgebern in diversen Branchen wissen wir, dass Sie Lösungen benötigen, die praktisch umsetzbar sind.

Wir beraten Sie gerne bei

    • Arbeitsverträgen
    • Aufhebungsverträgen
    • Arbeitszeiterfassung
    • Arbeitszeitmodellen
    • Betriebliches Widereingliederungsmanagement (BEM)
    • Betriebsvereinbarungen
    • Bonusregelungen
    • Dienstwagenvereinbarungen
    • Kündigungen von Arbeitnehmern
    • allen weiteren personalrechtlichen Fragen

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HR-Schulungen

Sie möchten Sich und Ihr Team in arbeitsrechtlichen Fragen weiterbilden?

Auch dieser Aufgabe stellen wir uns mit Freude. Wir bieten Ihnen Schulungen direkt in Ihrem Unternehmen an. Unsere Schulungen umfassen alle Grundlagen des Arbeitsrechts, die die tägliche Arbeit mit personellen Themen erleichtert. Selbstverständlich passen wir unsere Grundlagenschulungen auch individuell auf Ihren Betrieb und Ihren Kenntnisstand an.

In unserer alltäglichen Beratung fällt uns immer wieder auf, wie sinnvoll und langfristig kostensparend eine vernünftige Einführungsschulung in das Arbeitsrecht für Führungskräfte und Personalabteilungsmitarbeiter für Unternehmen ist. Denn oftmals ist diesbezüglich bloß Halbwissen vorhanden, das oftmals zu teuren Fehlern für das Unternehmen führen kann.

Wir achten in unseren Schulungen insbesondere darauf, dass wir Ihnen neben Grundlagenwissen praktische Tipps an die Hand geben, mit denen Sie die alltäglichen Herausforderungen im Umgang mit Ihrem Personal meistern können. Ein vertieftes Grundlagenwissen ermöglicht Ihren Personalabteilungsmitarbeitern einen souveränen Umgang mit Ihren Arbeitnehmern.

Sollten Sie an einer Schulung in Ihrem Unternehmen interessiert sein, setzen Sie sich gerne mit unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht der Kanzlei KAPPUS & BOHNE in Verbindung, um die Einzelheiten zu besprechen.

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Trennung von Arbeitnehmern

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, weshalb Sie sich als Arbeitgeber von Arbeitnehmern trennen möchten oder müssen. Eine gute Vorbereitung hilft dabei, teure Fehler zu vermeiden und je nachdem, ob es sich um eine fristlose oder fristgemäße Kündigung handelt, je nachdem ob verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt und je nachdem, ob Sie in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat haben oder nicht, sind verschiedene wichtige Regelungen schon vor Ausspruch der Kündigung einzuhalten. Unseren Mandanten geben wir dazu Leitlinien und Hilfestellungen zur rechtssicheren Vorbereitung einer Kündigung an die Hand. Ebenso stellen wir mit unseren Mandanten zusammen eine rechtssichere Zustellung einer Kündigung im Einzelfall sicher.

Kündigung von Arbeitnehmern – was ist zu beachten?

  • Zeitpunkt der Kündigung
    • während der Probezeit?
    • Einhaltung der Kündigungsfristen!
    • Unternehmerische Entscheidung vor Ausspruch der Kündigung
  • Kündigungsgründe
    • nicht erforderlich bei Kleinbetriebsklausel (Betriebe unter 10 Arbeitnehmern) oder Probezeitkündigungen
    • Verhaltensbedingte Gründe setzen in der Regel eine Abmahnung voraus
    • Personenbedingte Gründe – wenn krankheitsbedingt BEM erforderlich
    • Betriebsbedingte Gründe – unternehmerische Entscheidung und Sozialauswahl
    • Betriebsratsanhörung – dort nicht genannte Gründe können nicht nachgeschoben werden

Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

Unsere tägliche Praxis zeigt, dass der Trennungswunsch durchaus in einer Vielzahl von Fällen auch vom Arbeitnehmer ausgehen kann oder aber einvernehmlich von beiden Parteien. Aufhebungsverträge sind in solchen Fällen das richtige Mittel der Wahl. Unsere Mandanten vertrauen auch diesbezüglich auf unsere Beratung und unsere Entwürfe, um rechtssichere Verträge zu schließen, die keine Streitpunkte offen lassen.

Aber nicht nur bei einvernehmlichen Trennungen bieten sich Aufhebungs- und Abwicklungsverträge an. Auch nach der unternehmerischen Trennungsentscheidung ist ein Angebot eines Aufhebungsvertrages gegenüber dem Arbeitnehmer ein sinnvolles Mittel um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden und auch nach Ausspruch der Kündigung sollte ein weiterer Versuch eines Aufhebungsvertrages mit Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage unternommen werden. In vielen Fällen konnten wir damit bereits sehr gute Lösungen erreichen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise.

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Betriebsübergang

Sie planen einen Betriebsübergang oder haben einen bestehenden Betrieb übernommen und wissen vielleicht noch gar nicht, ob ein Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB gegeben ist?

Mit einem Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB können für einen Arbeitgeber viele Chancen, aber leider auch sehr viele Risiken verbunden sein.

Immer wieder erleben wir, dass Arbeitnehmer beim Betriebsübergang nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben belehrt werden. Durch eine fehlerhafte oder völlig unterlassene Belehrung laufen Sie als Arbeitgeber Gefahr, dass der Arbeitnehmer auch nach längerer Zeit noch dem Betriebsübergang widersprechen kann und das Arbeitsverhältnis bei dem Veräußerer bestehen bleibt.

Wir empfehlen Ihnen, im Falle der Expansion oder anderweitiger Unternehmenszusammenschlüsse, wie auch im Falle des Verkaufs sich bereits in der Anbahnungsphase fachanwaltlichen Rat bei uns einzuholen, damit eventuell ein Betriebsübergang im arbeitsrechtlichen Sinne vermieden werden kann und Sie vollumfänglich über Ihre dann eintretenden Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.

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Sozialplan / Interessenausgleich

Sie planen eine Änderung Ihres Betriebes mit personellen Auswirkungen und haben einen Betriebsrat in diesem Betrieb?

Die rechtlichen Vorgaben und Fallstricke bei Betriebsänderungen sind derart vielfältig und risikobehaftet, dass der Erfolg, nach unserer Erfahrung, sehr stark von einer umsichtigen frühzeitigen, kompetenten rechtlichen Beratung abhängt.

Wir arbeiten mit Ihnen zusammen individuell auf Ihr Unternehmen und Ihre aktuelle Situation angepasste Sozialpläne und den entsprechenden Interessenausgleich aus. In Einigungsstellen vertreten wir engagiert Ihre Interessen und begleiten Sie bis zum Ende der betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen mit Nachhaltigkeit und Umsicht.

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Vertretung von Personaldiensteistern

Auf die spannenden rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung hat sich in unserer Kanzlei Frau Rechtsanwältin Sabrina May spezialisiert. Vertrauen Sie Ihrer rechtlichen Expertise und Erfahrung.

Frau Rechtsanwältin May vertritt insbesondere Arbeitgeber in der Pflegebranche, aber auch in allen anderen Gebieten der Personaldienstleistungen.

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5*-Bewertungen von Arbeitgebern

Wenn unsere Mandanten zufrieden sind, sind wir es auch. Wie in jedem anderen Business, versuchen wir die Qualität unserer Beratungsleistung stetig zu verbessern. Jede Bewertung nehmen wir uns zu Herzen und lassen Ihr Feedback in die Optimierung unserer internen Abläufe und Prozesse einfließen.

Bewertung auf anwalt.de

„Mein Anliegen wurde unter kompetenter Führung sehr erfolgreich umgesetzt. Ich bin ausgesprochen zufrieden und werde Frau Kappus als Anwältin im Arbeitsrecht auf jeden Fall sehr gerne weiterempfehlen…“

Bewertung auf anwalt.de

„Alles top! Schnelle, professionelle und freundliche Hilfe. Unkomplizierter Kontakt per Email und schnelle Antworten auf Rückfragen, selbst wenn die das eigentliche Thema nur noch bedingt betreffen…“

Bewertung auf anwalt.de

„Mit der fachlichen und freundlichen Beratung bzgl. eines arbeitsrechtlichen Vergleichs war ich überaus zufrieden. Ich würde mich jederzeit wieder an sie wenden, wenn ich juristischen Beistand brauche…“

Professionelle Hilfe vom Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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Fachanwalt Arbeitsrecht

Die FACHANWÄLTE für Arbeitsrecht aus Frankfurt vertreten wir Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Vorstände. Kanzlei für Arbeitsrecht Frankfurt: Kompetenz seit über 30 Jahren – in allen Instanzen. Vertrauen Sie den 5* Bewertungen bei anwalt.de

Arbeitsrecht Frankfurt – City

Fachanwalt Arbeitsrecht Frankfurt
Schillerstraße 30-40
60313 Frankfurt am Main

Tel.: 069 2998920
Fax: 069 283063

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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.30 – 13.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr

Freitag
08.30 – 13.00 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr

in dringenden Fällen:
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Bewertungen & Erfahrungen

Gerne können Sie uns auf anwalt.de bewerten oder dort unsere bereits erhaltenen Bewertungen einsehen.

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