ARBEITSRECHT IM BANK-SEKTOR
Als Kanzlei für Arbeitsrecht aus Frankfurt liegt natürlich ein großer Schwerpunkt im Bank-Umfeld. Vertreten werden Arbeitnehmer aller großen, internationalen sowie deutschen Banken.
Schwerpunkt: Arbeitsrecht im Bank-Sektor
Bulle und Bär vor der Alten Börse in Frankfurt stehen praktisch in Sichtweite unserer Kanzlei. Sie erinnern uns täglich an eines unserer Spezialgebiete im Arbeitsrecht: die Vertretung von Arbeitnehmern im Bankenbereich auf allen verschiedenen Hierarchieebenen.
Durchsetzung von Bonuszahlungen & Bonusansprüchen
Die Durchsetzung von Bonusansprüchen ist ein immer wiederkehrendes beliebtes arbeitsrechtliches Thema im Bankenbereich. In spezifizierter Form kommt es vor allem im Risk-Management im Zusammenhang mit der Institutsvergütungsverordnung und dem clawback-Verfahren zu Streitigkeiten.
Die Corona-Krise: Covid-19, Stellenabbau und Entlassungen bei den Banken
Die Bankenkrise und insbesondere jetzt auch die Pandemie bringen es mit sich, dass im Bankenbereich sehr viele Arbeitsplätze verloren gehen und Kündigungsfälle anstehen. In diesem Zusammenhang gibt es häufig:
- Freiwilligenprogramme
- Aufhebungsvereinbarungen
Bevor es tatsächlich zu Kündigungen kommt. Bereits im außergerichtlichen Bereich, also vor der Kündigung gibt es dabei sehr viele Fallstricke, denen Sie durch kompetente fachanwaltliche Beratung entgehen können und sollten.
Kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig für eine Beratung für die Entscheidung,
- ob Sie eine Aufhebungsvereinbarung in Erwägung ziehen und
- lassen Sie sich von uns über die Risiken von Sperrfristen und Ruhezeiten bei der Arbeitsagentur beraten
- sowie über die Chancen und Verlängerungen der Kündigungszeit und Turboklauseln, die Sie in Aufhebungsverträgen flexibel halten.
Kontaktieren Sie uns bei
- drohender Kündigung
- zur Beratung von Elternzeitanträgen, die im Einzelfall, wenn sie passend gestellt werden, Kündigungsschutz verursachen.
Lassen Sie sich von uns Tipps geben, wie Sie die Abfindungsangebote höher aushandeln können, welche Flexibilisierungsmöglichkeiten es mit Verlängerung von Kündigungsfristen einerseits und verkürzten Eigenkündigungsmöglichkeiten im Rahmen von Turboklauseln es gibt.
Der Brexit und eventuelle Lockerungen im Kündigungsschutz
Der Brexit bringt für einige Risikoträger bedeutender Institute gewisse Lockerungen beim Kündigungsschutz, wobei das Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich weiter Anwendung findet, allerdings ein Auflösungsantrag gegen eine angemessene Abfindung gestellt werden kann. Wir prüfen für Sie, ob diese Änderung des Brexit- Steuerbegleitgesetzes auf Sie Anwendung finden könnte und verhandeln für Sie eine möglichst optimale Abfindung.
Das richtige Arbeitszeugnis
Zeugnisse sind ein weiteres Thema, dem wir uns auch im Zusammenhang mit Kündigungen, Beendigungen und Aufhebungsverträgen annehmen, um Ihnen einen positiven Neustart und eine Weiterentwicklung in der Karriereplanung zu ermöglichen.
Kontaktieren Sie uns!
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unsere langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet, die insbesondere durch eine sehr hohe Fallzahl von Vertretungen von Arbeitnehmern im Bankenbereich entstanden ist.