Unsere Leistungen für Arbeitnehmer
Zentral in der Frankfurter Innenstadt. An der Hauptwache. Direkt an der Börse.
Die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen ist seit mehr als 30 Jahren einer der Hauptschwerpunkte unserer Kanzlei. Als Anwalt für Arbeitnehmer stehen wir fast täglich vor den Arbeitsgerichten und stellen die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess sicher. Wir handeln im Einzelfall hohe Abfindungen, verlängerte Kündigungsfristen und sehr gute Zeugnisse aus.
Auf unsere Prozesserfahrung können sie sich ebenso verlassen, wie auf unser außergerichtliches Verhandlungsgeschick beim Aushandeln von Aufhebungsverträgen.
Spezielle Fragen zum Arbeitsrecht für Arbeitnehmer?
Sie können uns jederzeit online Ihr Anliegen schildern. Ein Feedback von uns erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden.
Natürlich zu 100% vertrauensvoll und datenschutzkonform.
Aufhebungsverträge können im Einzelfall eine Chance sein, um bei einer betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigung noch eine Abfindung und ein sehr gutes Zeugnis, sowie beispielsweise ein Outplacement oder andere Vorteile auszuhandeln. Als Ihr Anwalt für Aufhebungsverträge in Frankfurt helfen wir Ihnen bei der Optimierung von Aufhebungsverträgen und vor allem bei der Vermeidung negativer Folgen wie Sperrfristen und Ruhenszeiten bei der Agentur für Arbeit.
Viele arbeitsrechtliche Fragen entstehen spontan im Arbeitsalltag. Unser Arbeitsrechtsteam hat stets ein offenes Ohr für Sie und ermöglicht eine schnelle Beantwortung Ihrer alltäglichen Fragen. Durch unsere langjähirge Erfahrung in der Beratung von Arbeitgebern in diversen Branchen wissen wir, dass Sie Lösungen benötigen, die praktisch umsetzbar sind.
Welche wichtigen Regelungen muss ein Aufhebungsvertrag enthalten?
- Beendigungsdatum muss der individuell gültigen Kündigungsfrist entsprechen
- Bezahlte Freistellung bis zum Beendigungsdatum, möglichst mit einer Turboklausel
- Abfindungsbetrag muss vererblich sein.
- Unwiderrufliche Freistellung bis zum Beendigungsdatum
- Arbeitszeugnis muss geregelt sein.
Welche Folgen kann ein Aufhebungsvertrag für Sie als Arbeitnehmer haben?
Ein Aufhebungsvertrag führt regelmäßig zu Sperrzeiten bei der Agentur für Arbeit.
Das bedeutet, dass Sie ab Beginn der Arbeitslosigkeit drei Monate kein Arbeitslosengeld erhalten. Danach beginnt die Arbeitslosengeldzahlung; sie wird für den Fall, dass Sie den gesamten Zeitraum ausschöpfen müssen um zwei Monate gekürzt.
Der noch gravierendere Einschnitt ist die sogenannte Ruhenszeit. Diese wird verhängt, wenn sie im Aufhebungsvertrag ein Beendigungsdatum vereinbaren, welches kürzer ist als ihre arbeitsvertragliche, tarifvertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist. Die Ruhenszeit führt faktisch zu einer teilweisen Anrechnung der Abfindung.
Bei der Vereinbarung von Aufhebungsverträgen gibt es unzählige Fallstricke, die Ihre weitere Karriere negativ beeinflussen und Sie viel Geld kosten können. Mit uns als Anwälte für Aufhebungsverträge können Sie dieses Risiko vermeiden.
Spezielle Fragen zu Aufhebungsvertrag?
Sie können uns jederzeit online Ihr Anliegen schildern. Ein Feedback von uns erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden.
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Eine Kündigung zu erhalten, ist zunächst immer und für jeden ein Schock. Das Gefühl der wirtschaftlichen Unsicherheit und die menschliche Enttäuschung darüber, dass der Arbeitgeber sich von einem trennen will, führen häufig dazu, dass man hektisch und unüberlegt handelt. Wir, als Anwälte für Kündigungsschutz in Frankfurt, helfen Ihnen in dieser Ausnahmesituation, die Ruhe und den Überblick zu bewahren und die notwendigen Schritte zu ergreifen. Wir werden Ihnen aufzeigen, dass Sie keineswegs so hilflos und schon gar nicht rechtlos sind, wie Sie in der ersten Panik befürchten.
Eine Kündigung zu erhalten, ist zunächst immer und für jeden ein Schock. Das Gefühl der wirtschaftlichen Unsicherheit und die menschliche Enttäuschung darüber, dass der Arbeitgeber sich von einem trennen will, führen häufig dazu, dass man hektisch und unüberlegt handelt. Wir, als Anwälte für Kündigungsschutz in Frankfurt, helfen Ihnen in dieser Ausnahmesituation, die Ruhe und den Überblick zu bewahren und die notwendigen Schritte zu ergreifen. Wir werden Ihnen aufzeigen, dass Sie keineswegs so hilflos und schon gar nicht rechtlos sind, wie Sie in der ersten Panik befürchten.
Ihr Draht zu uns!
Als Anwälte für Kündigungsschutz in Frankfurt unterstützen wir Sie bei allen Themen zu Kündigungen :
- Fristlose Kündigung
- Fristgemäße Kündigung
- Angebot eines Aufhebungsvertrages zur Vermeidung der Kündigung
- Betriebsbedingte Kündigung
- Kündigung wegen Krankheit
- Sonderkündigungsschutz (z.B. wegen Schwerbehinderung etc.)
- Kündigungsschutzklagen
- Fragen zu Kündigungsfristen
- Hilfe bei Abmahnung
- Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
Wichtig ist vor allen Dingen, dass schnell gehandelt wird. Denn eine Kündigung kann schon dann unwirksam sein, wenn für Ihren Arbeitgeber ein Mitarbeiter die Kündigung unterzeichnet, der dazu allein nicht berechtigt ist. In diesem Fall muss aber allerspätestens nach 2 Tagen die Kündigung wegen der fehlerhaften Unterschrift zurückgewiesen werden. Es ist also Eile geboten.
Wir als Anwälte für Kündigungen in Frankfurt wissen das und helfen Ihnen, wenn Sie uns rechtzeitig kontaktieren.
Um Sie optimal beraten zu können, benötigen wir einige wichtige Informationen. Wir haben Ihnen dazu eine Checkliste zusammengestellt, mit der Sie sich vor dem Beratungsgespräch mit uns auseinandersetzen sollten, damit Sie die nötigen Informationen für uns parat haben:
- Wie lange sind Sie bereits bei dem Arbeitgeber beschäftigt? Mehr als sechs Monate?
- Wie viele Arbeitnehmer hat Ihr Arbeitgeber? Mehr als 10?
- Besteht ein Sonderkündigungsschutz? Sind Sie derzeit schwanger? Sind Sie derzeit in Elternzeit? Sind Sie Betriebsratsmitglied und als letzter Punkt, haben Sie einen Schwerbehinderungsgrad? Wenn ja, welchen?
- Haben Sie die Kündigung bereits schriftlich erhalten oder wurde sie bisher nur mündlich ausgesprochen?
- Wie haben Sie die Kündigung erhalten? Im Briefkasten? Persönlich übergeben?
- Wann genau haben Sie die Kündigung erhalten?
- Wer hat auf Arbeitgeberseite die Kündigung unterzeichnet?
- Besteht in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat?
- Ist die Kündigung begründet oder hat der Arbeitgeber keine Kündigungsgründe angegeben?
- Sind Sie Gewerkschaftsmitglied?
- Unterliegt Ihr Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag?
Spezielle Fragen zum Kündigungsschutz?
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Spezielle Fragen zur Abmahnung?
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Spezielle Fragen zu Bonusansprüchen?
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Spezielle Fragen zur Eltern(teil)zeit/ Teilzeit?
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5*-Bewertungen von Arbeitgebern
Wenn unsere Mandanten zufrieden sind, sind wir es auch. Wie in jedem anderen Business, versuchen wir die Qualität unserer Beratungsleistung stetig zu verbessern. Jede Bewertung nehmen wir uns zu Herzen und lassen Ihr Feedback in die Optimierung unserer internen Abläufe und Prozesse einfließen.
Bewertung auf anwalt.de
„Mein Anliegen wurde unter kompetenter Führung sehr erfolgreich umgesetzt. Ich bin ausgesprochen zufrieden und werde Frau Kappus als Anwältin im Arbeitsrecht auf jeden Fall sehr gerne weiterempfehlen…“
Bewertung auf anwalt.de
„Alles top! Schnelle, professionelle und freundliche Hilfe. Unkomplizierter Kontakt per Email und schnelle Antworten auf Rückfragen, selbst wenn die das eigentliche Thema nur noch bedingt betreffen…“
Bewertung auf anwalt.de
„Mit der fachlichen und freundlichen Beratung bzgl. eines arbeitsrechtlichen Vergleichs war ich überaus zufrieden. Ich würde mich jederzeit wieder an sie wenden, wenn ich juristischen Beistand brauche…“
Professionelle Hilfe vom Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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