Unsere Leistungen für Führungskräfte
Zentral in der Frankfurter Innenstadt. An der Hauptwache. Direkt an der Börse.
Die arbeitsrechtliche Vertretung von Führungskräften erfordert nicht nur spezielle arbeitsrechtliche Kenntnisse auf diesem Gebiet, sondern auch langjährige professionelle außergerichtliche, wie gerichtliche Erfahrung. Führungskräfte, wie Manager, leitende Angestellte und Geschäftsführer, haben in der Regel komplexere Arbeitsverträge und Ihre Positionen bringen zusätzliche Verantwortlichkeiten, Vergütungsstrukturen und Compliance-Standards mit sich.
Das wirkt sich in der rechtlichen Beratung sowohl bei der Anbahnung neuer Arbeitsverhältnisse und der entsprechend erforderlichen Kreativität bei der Vertragsgestaltung, als auch insbesondere beim Aushandeln von Aufhebungsverträgen und damit einhergehenden hohen Abfindungen aus.
Wir als Anwälte für Führungskräfte in Frankfurt stellen optimale Verhandlungsergebnisse sicher.
Spezielle Fragen?
Sie können uns jederzeit online Ihr Anliegen schildern. Ein Feedback von uns erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden.
Natürlich zu 100% vertrauensvoll und datenschutzkonform.
Als Geschäftsführer oder Vorstand einer Gesellschaft haben sie rechtlich in aller Regel eine Doppelrolle: zum einen als Organ und zum anderen als Angestellter der Gesellschaft. Daraus ergeben sich vielfältige Rechtsfragen insbesondere auch hinsichtlich der Frage, ob für Rechtsstreitigkeiten die Arbeitsgerichte oder stattdessen die normalen Zivilgerichte zuständig sind. In der Regel finden die rechtlichen Auseinandersetzungen von den ordentlichen Zivilgerichten also Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht statt. Es gibt aber Ausnahmen und vor allem gibt es auch Gestaltungsmöglichkeiten bei Vertragsabschluss. So können Fremdgeschäftsführer oder Geschäftsführer mit einer Minibeteiligung schon bei Abschluss des Geschäftsführer Anstellungsvertrages ausdrücklich die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte vereinbaren.
Wir beraten Sie gern gerne bei:
- Arbeitsverträgen
- Aufhebungsverträgen
- Abfindungsverhandlungen
- Wettbewerbsklauseln
- Compliance- Themen
- Bonusansprüchen
- Dienstwagenvereinbarungen
Ihr Draht zu uns!
Im Gegensatz zu Geschäftsordnungsvorständen genießen leitende Angestellte Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Allerdings kann der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren unter Umständen auf einen Auflösungsantrag bestehen, also einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindung.
Das ist der Hauptgrund, warum aus Anwaltssicht alles darangesetzt wird, dass auch Führungskräftekräfte in leitender Position nicht als leitende Angestellte im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes angesehen werden. Damit soll nicht etwa der hohe Verantwortungsgrad der konkreten Leitungspositionen des Mandanten infrage gestellt werden, sondern es soll ein optimaler Kündigungsschutz im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes für den Mandanten erreicht werden. Arbeitsrechtlich ist zwischen dem betriebsverfassungsrechtlichen und dem kündigungsschutzrechtlichen Begriff des leitenden Angestellten zu unterscheiden. Während das Betriebsverfassungsrecht nur niedrige Anforderungen an den Begriff eines leitenden Angestellten stellt, fällt dieser kündigungsschutzrechtlich nur unter den Begriff des leitenden Angestellten, wenn er tatsächlich selbstständig und ohne eine weitere Unterschrift dafür zu benötigen, Arbeitnehmer selbstständig einstellen und entlassen kann. Diese Voraussetzung führt dazu, dass sehr viele Angestellte, in deren Arbeitsverträgen „leitender Angestellter“ steht und die eine sehr verantwortungsvolle Führungsposition bekleiden, jedenfalls kündigungsschutzrechtlich nicht als leitender Angestellter anzusehen sind, sondern vollen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen.
Spezielle Fragen zum Kündigungsschutz?
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Als Führungskraft in einem Unternehmen sind Sie maßgeblich für den Erfolg verantwortlich, und oft ist eine attraktive Vergütung ein wichtiger Anreiz für Ihre Leistung. In vielen Fällen wird diese Vergütung durch Boni und variable Gehaltsbestandteile ergänzt. Doch was passiert, wenn es Streitigkeiten oder Unsicherheiten in Bezug auf diese Zusatzleistungen gibt? Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen im Arbeitsrecht zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen.
Unsere Leistungen:
- Vertragliche Klarheit: Eindeutige Verträge sind der Schlüssel zur Vermeidung von Missverständnissen. Wir helfen Ihnen, Verträge zu gestalten oder zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Bonus- und variable Vergütungsansprüche klar definiert sind.
- Streitbeilegung: Falls es zu Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber kommt, setzen wir uns für eine faire und zügige Lösung ein. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen zu schützen und Ihre Vergütungsansprüche durchzusetzen.
- Rechtliche Beratung: Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit rechtlich fundierter Beratung zur Seite. Wir erklären Ihnen verständlich Ihre Rechte und Optionen, damit Sie auf sicherer Grundlage Entscheidungen treffen können.
Wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Bonusansprüche zur Seite zu stehen.
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Spezielle Fragen zu arbeitsrechtlichen Fragen?
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5*-Bewertungen von Arbeitgebern
Wenn unsere Mandanten zufrieden sind, sind wir es auch. Wie in jedem anderen Business, versuchen wir die Qualität unserer Beratungsleistung stetig zu verbessern. Jede Bewertung nehmen wir uns zu Herzen und lassen Ihr Feedback in die Optimierung unserer internen Abläufe und Prozesse einfließen.
Bewertung auf anwalt.de
„Mein Anliegen wurde unter kompetenter Führung sehr erfolgreich umgesetzt. Ich bin ausgesprochen zufrieden und werde Frau Kappus als Anwältin im Arbeitsrecht auf jeden Fall sehr gerne weiterempfehlen…“
Bewertung auf anwalt.de
„Alles top! Schnelle, professionelle und freundliche Hilfe. Unkomplizierter Kontakt per Email und schnelle Antworten auf Rückfragen, selbst wenn die das eigentliche Thema nur noch bedingt betreffen…“
Bewertung auf anwalt.de
„Mit der fachlichen und freundlichen Beratung bzgl. eines arbeitsrechtlichen Vergleichs war ich überaus zufrieden. Ich würde mich jederzeit wieder an sie wenden, wenn ich juristischen Beistand brauche…“
Professionelle Hilfe vom Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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