Arbeitsrecht für Frauen

Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt – Unsere Madanten bewerten uns mit 5* bei anwalt.de.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht für Frauen

Zentral in der Frankfurter Innenstadt. An der Hauptwache. Direkt an der Börse.

Man glaubt es kaum – aber erst seit 1977 dürfen Frauen in Deutschland ohne Erlaubnis ihres Mannes einer Arbeitsbeschäftigung nachgehen.

Glücklicherweise sind diese Zeiten lange vorbei und tatsächlich haben sich in den letzten 50 Jahren die Rechte von Frauen im Arbeitsleben stark verbessert. Aber die tägliche arbeitsrechtliche Praxis zeigt es ist immer noch viel Luft nach oben. Ungeachtet des Entgelttransparenzgesetzes klafft immer noch eine deutliche Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Die Anzahl der Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft stagniert oder geht sogar teilweise zurück. Selbst im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes sind Frauen in Führungspositionen noch immer unterrepräsentiert.

Die Ursachen dafür sind sicherlich vielfältig und nicht nur im Arbeitsrecht zu suchen.

Zumindest gibt uns das Arbeitsrecht aber Möglichkeiten an die Hand die Rechte der Frauen zu stärken und durchzusetzen. Wir haben daher in unserer Kanzlei die Vertretung von Frauen in allen Verantwortungs- und Gehaltsstufen zu einem unserer Schwerpunkte gemacht. Es umfasst die Putzhilfe und die Kassiererin im Supermarkt in gleicher Art und Weise, wie eine Geschäftsführerin oder ein Mitglied des Vorstands. Wir beraten Frauen in allen Karrierestufen, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und lassen dabei selbstverständlich egal ob es um die Karriereplanung geht oder um die Durchsetzung von Elternteilzeit etc. unsere jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Gebiet in unsere Beratung einfließen.

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Elternzeit/Elternteilzeit

Leider hat sich der Arbeitsmarkt immer noch nicht so vollständig von den Vorurteilen befreit, dass Elternzeit für beide Elternteile, Mütter wie Väter in gleicher Art und Weise, akzeptiert ist. Immer noch sind es vornehmlich Frauen, die sich bei uns in der Kanzlei vor Antritt der Elternzeit beraten lassen oder uns zu Hilfe nehmen, wenn Elternteilzeit gegenüber dem Arbeitgeber durchgesetzt werden soll. Die fortschreitende Gleichberechtigung sollte es mit sich bringen, dass in gleichem Maße auch Väter Elternzeit nehmen und sich im Vorfeld fachanwaltlich beraten lassen.
Wir möchten Sie alle, egal ob Mütter oder Väter, und selbstverständlich auch diejenigen, die Kinder adoptieren und auch dann selbstverständlich Anspruch auf Elternzeit haben, ermuntern, frühzeitig bei uns anzufragen, schon vor dem konkreten Elternzeitantrag und vor allem vor dem Elternteilzeitantrag.
Frau Rechtsanwältin Kappus berät, als Anwältin für Elternzeit in Frankfurt, schon seit mehr als 30 Jahren Frauen im Zusammenhang mit ihrer Karriereplanung und arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Einer der Hauptbereiche ist seit vielen Jahren die Beratung im Zusammenhang mit der Elternzeit, Elternteilzeit und dem Elterngeld.

Spezielle Fragen zur Eltern(teil)zeit?

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Fallstricke beim Elternteilzeitantrag vermeiden

Mit der Fachanwältin für Arbeitsrecht Pia Alexandra Kappus vermeiden Sie Fallstricke beim Elternteilzeitantrag.

Während Elternzeitanträge relativ unproblematisch gestellt und vom Arbeitgeber auch nicht abgelehnt werden können, stellt sich die Lage bei Elternteilzeitanträgen komplizierter dar.

Elternzeitanträge bieten auch die Chance, taktisch eingesetzt zu werden, wenn eine Kündigung befürchtet wird und einer der Elternteile seinen Elternzeitantrag noch nicht voll ausgeschöpft hat. Dies gilt selbst dann, wenn die Kinder schon etwas größer sind. Es kann aus taktischen Gründen im Einzelfall sinnvoll sein, einen Elternzeitantrag zu stellen, da ab dem Zeitpunkt der Antragstellung Kündigungsschutz gilt, sofern man den Zeitpunkt richtig gewählt hat. Dazu bedarf es fachanwaltlicher Beratung.

Formfehler beim Elternzeitantrag vermeiden

Der Elternzeitantrag an sich ist unkompliziert und kann vom Arbeitgeber nicht abgelehnt werden. Es kommt nur auf den Zugang beim Arbeitgeber an. Diesen müssen Sie nachweisen können.

Achtung! Der Antrag muss unbedingt schriftlich abgefasst, eigenhändig unterschrieben sein und dem Arbeitgeber im Original zugehen; E-Mail oder Telefax genügt nicht.

Geben Sie den Antrag also persönlich beim Arbeitgeber ab und lassen Sie sich den Eingang schriftlich quittieren. Oder Sie schicken einen Boten, der den Zugang bestätigen kann. Ein Einschreiben, selbst mit Rückschein, reicht im Streitfall als Nachweis nicht aus.

Kündigungsschutz ab Eingang

Ab Eingang des Elternzeitverlangens beim Arbeitgeber haben Sie Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit.

Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit

Während der Elternzeit haben Sie Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Stunden. Der Elternteilzeitantrag kann gemeinsam mit dem Elternzeitantrag gestellt werden oder auch während einer bereits laufenden Elternzeitphase. Er sollte frühestens 8 Wochen und muss spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden.

Ablehnung des Wunsches auf Elternteilzeit

Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber Ihren Wunsch auf Elternteilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Diese Hürde ist für den Arbeitgeber viel höher als beim normalen Teilzeitverlangen außerhalb der Elternzeit.

Was im Fall einer Ablehnung der Elternteilzeit zu tun ist

Im Fall der Ablehnung Ihres Teilzeitverlangens während der Elternzeit durch den Arbeitgeber können Sie vor dem Arbeitsgericht klagen.

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Brückenteilzeit

Die Brückenteilzeit ist ein, 1991 eingeführtes und mittlerweile recht beliebtes Gestaltungsmittel zur Flexibilisierung der Arbeitszeitmöglichkeiten im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Es ermöglicht beispielsweise dem Elternteil, der drei Jahre Elternzeit genommen hat und in dieser Elternteilzeit gearbeitet hat, zum Beispiel 30 Stunden und normalerweise 38,5 Stunden arbeiten müsste, drei Monate vor Ablauf der Elternteilzeit einen Antrag auf Gewährung von Brückenteilzeit zu stellen. So kann die Elternteilzeit faktisch um mindestens ein Jahr bis zu max. 5 Jahren verlängert werden.

Das gilt allerdings nur in Betrieben die mehr als 45 Arbeitnehmer haben und das eigene Arbeitsverhältnis muss mindestens sechs Monate bestanden haben und die Höchstzahl von Arbeitnehmern in Brückenteilzeit darf bei Unternehmen bis zu zweihundert Arbeitnehmern nicht überschritten werden.

Die Brückenteilzeit eignet sich zwar besonders gut als Gestaltungsmittel zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im Zusammenhang mit Kindererziehung, sie zielt aber nicht nur allein darauf ab. Es ist keineswegs Voraussetzung, dass Elternteilzeit vorher genommen wurde. Beispielsweise kann Brückenteilzeit auch im Zusammenhang mit einem Sabbatical genommen werden. Durch Tarifvertrag kann ein abweichender Rahmen für den begehrten Zeitraum der Arbeitszeitverringerung vereinbart werden. Der Arbeitgeber kann den Antrag nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen oder die Höchstgrenze der sich in Brückenteilzeit befindenden Arbeitnehmer im Unternehmen erreicht ist.

Selbstverständlich kann Brückenteilzeit sowohl von Männern, als auch von Frauen genommen werden.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich an uns!

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Arbeitsvertragliche Gestaltung

In unserer langjährigen Erfahrung mit der Beratung von Frauen im Arbeitsrecht haben wir festgestellt, dass Frauen häufig bei Bewerbungen, aber dann auch bei den arbeitsvertraglichen Verhandlungen für einen neues Jobangebot lange nicht so selbstbewusst und fordernd auftreten wie Männer. Wir möchten Sie dazu ermuntern, in ihre Arbeitsverträge aktiv auch eigene Forderungen rein zu verhandeln, die selbstverständlich realistisch sein müssen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei.

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Beratung beim nächsten Karriereschritt

Selbstverständlich ist unsere Tätigkeit in allererster Linie arbeitsrechtlicher Natur. Wir verstehen unsere Aufgabe darin, arbeitsrechtliche Fallstricken zu bewerten und in schwierigen Situationen die für Sie bestmögliche rechtliche Lösung aufzuzeigen und durchzusetzen.

Unsere langjährige Beratungstätigkeit von Frauen aller Karrierestufen bringt es allerdings mit sich, dass wir immer wieder auch bei der Planung des nächsten Karriereschrittes konsultiert werden. Wir geben dazu gerne die persönlichen Erfahrungen aus unserem Alltag weiter, empfehlen Ihnen aber auch gerne einen Coach, der sich mit diesen Dingen professionell befasst.

Spezielle Fragen zum nächsten Karriereschritt?

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Sabbatical

Auch das Sabbatical ist immer wieder ein häufig nachgefragtes gestalterisches Mittel für die Karriere- und/oder Familienplanung. Sabbaticals sind mit einigen sozialversicherungsrechtlichen Hürden verbunden, die sich im Einzelfall aber meist lösen lassen. Auch auf diesem Gebiet haben wir langjährige Erfahrung. In aller Regel sind das aber jeweils Einzelfall-Problematiken, die individuell arbeitsrechtlich geklärt werden müssen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich an uns.

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5*-Bewertungen von Mandantinnen

Wenn unsere Mandanten zufrieden sind, sind wir es auch. Wie in jedem anderen Business, versuchen wir die Qualität unserer Beratungsleistung stetig zu verbessern. Jede Bewertung nehmen wir uns zu Herzen und lassen Ihr Feedback in die Optimierung unserer internen Abläufe und Prozesse einfließen.

Bewertung auf anwalt.de

„Mein Anliegen wurde unter kompetenter Führung sehr erfolgreich umgesetzt. Ich bin ausgesprochen zufrieden und werde Frau Kappus als Anwältin im Arbeitsrecht auf jeden Fall sehr gerne weiterempfehlen…“

Bewertung auf anwalt.de

„Alles top! Schnelle, professionelle und freundliche Hilfe. Unkomplizierter Kontakt per Email und schnelle Antworten auf Rückfragen, selbst wenn die das eigentliche Thema nur noch bedingt betreffen…“

Bewertung auf anwalt.de

„Mit der fachlichen und freundlichen Beratung bzgl. eines arbeitsrechtlichen Vergleichs war ich überaus zufrieden. Ich würde mich jederzeit wieder an sie wenden, wenn ich juristischen Beistand brauche…“

Professionelle Hilfe vom Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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Die FACHANWÄLTE für Arbeitsrecht aus Frankfurt vertreten wir Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Vorstände. Kanzlei für Arbeitsrecht Frankfurt: Kompetenz seit über 30 Jahren – in allen Instanzen. Vertrauen Sie den 5* Bewertungen bei anwalt.de

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