Der Arbeitgeber hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag angeboten?
Tipps für den arbeitsrechtlichen Ernstfall:
Lassen Sie einen Aufhebungsvertrag unbedingt vor Unterschrift durch einen Fachanwalt überprüfen. Wir helfen Ihnen gern, die Vertragsbedingungen für Sie zu optimieren.
AUFHEBUNGSVERTRAG IN JEDEM FALL FACHANWALTLICH PRÜFEN LASSEN
Lassen Sie einen Aufhebungsvertrag in jedem Fall fachanwaltlich prüfen. Er kann zahlreiche Fallstricke enthalten. Nachteile beim Arbeitslosengeld drohen in Form von Sperrfristen bei der Arbeitsagentur und sogar ein teilweiser Verlust der Abfindung im Fall von Ruhenszeiten.
KÜNDIGUNGSFRIST IM AUFHEBUNGSVERTRAG EINHALTEN
Achten Sie unbedingt darauf, dass im Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist eingehalten ist, sonst droht im Fall anschließender Arbeitslosigkeit ein teilweiser Verlust der Abfindung.
ABFINDUNG AB VERTRAGSSCHLUSS VERERBLICH
Achten Sie unbedingt darauf, dass der Aufhebungsvertrag eine Klausel enthält, wonach die Abfindung ab Vertragsschluss vererblich
ZEUGNISKLAUSEL IM AUFHEBNUGSVERTRAG
Vereinbaren Sie eine umfassende Zeugnisklausel im Aufhebungsvertrag.
„TURBOKLAUSELN“ – KREATIVE MÖGLICHKEITEN ZUR GESTALTUNG VON AUFHEBUNGSVERTRÄGEN
Lassen Sie sich unbedingt fachanwaltlich beraten, denn es gibt viele kreative Möglichkeiten zur Gestaltung von Aufhebungsverträgen, z. B. „Turboklauseln“.
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