Die Anwälte für echte Aufhebungsverträge.
Mit den „Turboklauseln“ das Maximum für Ihren Aufhebungsvertrag. Zentral in der Frankfurter Innenstadt.
Aufhebungsverträge können im Einzelfall eine Chance sein, um bei einer betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigung noch eine Abfindung und ein sehr gutes Zeugnis, sowie beispielsweise ein Outplacement oder andere Vorteile auszuhandeln. Wir helfen Ihnen bei der Optimierung von Aufhebungsverträgen und vor allem bei der Vermeidung negativer Folgen wie Sperrfristen und Ruhenszeitpunkte bei der Agentur für Arbeit.
Welche „Turobo-Klauseln“ auch in Ihrem Aufhebungsvertrag wirken? Wir sagen es Ihnen!
Anwälte, die beim Aufhebungsvertrag wirklich helfen.
Als Experten in Sachen Aufhebungsverträgen können Sie uns vertrauen.
Wir möchten Ihnen von der ersten Sekunde an rundum und mit dem besten Service zur Seite stehen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie in so gut wie allen Angelegenheiten im Arbeitsrecht anwaltlich unterstützen.
Professionelle Beratung zum Thema Aufhebungsvertrag.
Hilfe zum Aufhebungsvertrag
Sie erreichen uns unter 069 299 8920
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Einige wichtige Tipps vom Anwalt zum Aufhebungsvertrag:
Was tun, wenn der Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbietet?
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Zunächst keine voreilige Entscheidung treffen
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Analysieren Sie ihre persönliche Situation
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Vermeiden Sie Sperrzeiten
1. Keine endgültige Entscheidung treffen
Treffen Sie keine endgültige Entscheidung, ohne sich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, beispielsweise unserer Kanzlei, beraten zu haben. Erbitten Sie sich beim Arbeitgeber eine ausreichende Bedenkzeit von mindestens einer Woche und lassen Sie sich bei uns einen schnellen Termin geben.
2. Persönliche Situation analysieren
Analysieren Sie Ihre persönliche Situation. Werden Sie sich klar darüber, was Sie selbst wollen. Möchten Sie um den Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses kämpfen oder möchten Sie gar nicht mehr bei diesem Arbeitgeber arbeiten und nur noch eine möglichst hohe Abfindung, ein möglichst gutes Zeugnis und einige andere Vorteile, wie ein Outplacement oder den Dienstwagen oder Ähnliches herausschlagen? Wenn Sie nicht mehr zu dem Arbeitgeber zurück wollen, ist der Aufhebungsvertrag eine gute Alternative. Die optimale Verhandlung der Abfindungshöhe, sowie anderer wichtiger Skills, wie dem Arbeitszeugnis, einem Outplacement und Ähnlichem überlassen Sie am Besten Fachanwälten wie uns.
Wir weisen Ihnen auch Wege, wie Sie flexibel sogar während der Kündigungsfrist, beispielsweise mit einer Turboklausel eigenständig und früher aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden können und trotzdem die Abfindung nicht riskieren, sondern noch erhöhen können.
3. Sperrzeiten vermeiden
Vermeiden Sie Sperrzeiten, in dem Sie sich rechtssicher von uns beraten lassen und im Einzelfall lieber einen gerichtlichen Vergleich schließen, als eine außergerichtliche Aufhebungsvereinbarung.
Spezielle Fragen zum Aufhebungsvertrag? Unsere Ersteinschätzung.
Sie können uns jederzeit die Sachlage zum Aufhebungsvertrag schildern. Als Fachanwälte prüfen wir Ihr Anliegen!
In dringenden Fällen (z.B. Fristen) bekommen Sie eine sofortige Ersteinschätzung der Rechtslage innerhalb 24 Stunden.
Natürlich zu100% vertrauensvoll und datenschutzkonform.
5* Bewertungen zu Aufhebungsverträgen
Sind unsere Mandanten zufrieden sind wir es auch. Wie in jedem anderen Business, versuchen wir die Qualität unserer Beratungsleistung stetig zu verbessern. Jede Bewertung nehmen wir uns zu Herzen, lassen Ihr Feedback in die Optimierung unserer internen Abläufe und Prozesse einfliessen.
Bewertung auf anwalt.de
„Mein Anliegen wurde unter kompetenter Führung sehr erfolgreich umgesetzt. Ich bin ausgesprochen zufrieden und werde Frau Kappus als Anwältin im Arbeitsrecht auf jeden Fall sehr gerne weiterempfehlen…“
Bewertung auf anwalt.de
„Als Neuling auf dem Arbeitsmarkt und gleich vom Arbeitgeber ausgenutzt, habe ich mich sehr hilflos gefühlt nachdem ich eine ungerechte Kündigung bekommen habe, wurde kompetent zu meinen Möglichkeiten beraten…“
Bewertung auf anwalt.de
„Mit der fachlichen und freundlichen Beratung bzgl. eines arbeitsrechtlichen Vergleichs war ich überaus zufrieden. Ich würde mich jederzeit wieder an sie wenden, wenn ich juristischen Beistand brauche…“
Bewertung auf anwalt.de
„Alles top! Schnelle, professionelle und freundliche Hilfe. Unkomplizierter Kontakt per Email und schnelle Antworten auf Rückfragen, selbst wenn die das eigentliche Thema nur noch bedingt betreffen…“
Die richtigen Schritte zum Aufhebungsvertrag mit Ihrem Anwalt
Über unser neues Online Formular können Sie ihren Fall am schnellsten übermitteln. Sobald die Eckdaten zu Ihrem Aufhebungsvertrag bei unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht eingetroffen sind, werden diese umgehend bearbeitet. Sofern zu einer besseren Beurteilung des Falls weitere Dokumente erforderlich sein sollten, werden diese direkt angefordert. Selbstverständlich können Sie uns bei Fragen vorab auch jederzeit telefonisch erreichen.
Die Prüfung Ihrer Angaben erfolgt durch spezialisierte Anwälte unserer Kanzlei für Arbeitsrecht in Frankfurt. Die Fachanwälte beantworten Ihnen im Rahmen unserer Ersteinschätzung alle Fragen, die mit Ihrem Fall zusammenhängen und besprechen mit Ihnen gemeinsam die Aussichten für das weitere Vorgehen. Ob Sie uns ein Mandat erteilen entscheiden Sie erst dann. So geht’s:
1. Formular ausfüllen, 2. Absenden. 3. Ersteinschätzung
In unserer Erstberatung erfahren Sie:
– Realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
– Abwägung der Chancen & Risiken in Ihrem Fall
– Kosten, die im Falle einer Bearbeitung entstehen
– Unsere Empfehlung zum Aufhebungsvertrag
– Tipps, die Ihnen auch in Zukunft weiterhelfen
Erst jetzt entscheiden Sie, ob Sie unsere Kanzlei mit der Durchsetzung Ihrer Rechte in Ihrem Fall beauftragen.
Fragen zum Aufhebungsvertrag? Antworten direkt vom Fachanwalt.
Die meisten äußerst negativen Folgen solcher Verträge zeigen sich auch erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Vertrag. Die schlimmsten Folgen sind Sperrfristen und Ruhenszeiten bei der Agentur für Arbeit und möglicherweise negative Formulierungen in Zeugnissen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise in diesen für Sie sehr wichtigen Entscheidungssituationen. Wir zeigen Ihnen die Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Aufhebungsvertragsangebot auf.
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Widerrufsrecht bei einem Aufhebungsvertrag?
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Wie bekomme ich einen Aufhebungsvertrag, wenn der Arbeitgeber keinen anbietet?
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Was wird in einem Aufhebungsvertrag geregelt?
1. Habe ich ein Widerrufsrecht oder kann ich den Aufhebungsvertrag anfechten?
Wenn Sie die Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag bereuen, wird es zwar schwierig, sich wieder von diesem Vertrag zu befreien, aber es ist nicht in allen Fällen unmöglich. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich der Vertragsschluss anfechten:
Täuschung, Druck oder Drohung des Arbeitgebers.
Wenn der Arbeitgeber Sie mit der Androhung von strafrechtlichen Konsequenzen oder der Drohung einer fristlosen Kündigung oder Ähnlichem zur Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag genötigt und Ihnen keine ausreichende Zeit zur Überlegung oder zur Konsultierung eines Anwalts eingeräumt hat, ist eine Anfechtung möglich.
Achtung: Die Täuschungssituation und der Druck müssen bewiesen werden und zwar vom Arbeitnehmer und diese Beweise sind oft nicht vorhanden.
Ist der Aufhebungsvertrag sittenwidrig
Sittenwidrige Aufhebungsverträge können ebenfalls angefochten werden und zwar dann, wenn Sie unverhältnismäßig benachteiligt wurden, beispielsweise auf Ihnen zustehende Ansprüche wie Betriebsrente oder Ähnliches verzichtet haben. Auch hier ist die Anfechtung schwierig, die Beweislage etwas besser als bei Täuschung, Druck und Drohung. Ohne fachanwaltliche Begleitung ist die Abkehr vom Aufhebungsvertrag durch Anfechtung jedoch kaum möglich und selbst mit fachanwaltlicher Kenntnis lässt sie sich nur in wenigen Fällen wirklich durchsetzen.
Lassen Sie sich in jedem Fall von uns beraten, falls Sie sich durch den Aufhebungsvertrag als benachteiligt ansehen.
2. Wie erreiche ich einen Aufhebungsvertrag, wenn der Arbeitgeber keinen Vertrag anbietet?
Erzwingen lässt sich ein Aufhebungsvertrag überhaupt nicht. Meist steht er im Zusammenhang mit einer Kündigung und in aller Regel wird er vom Arbeitgeber vorgeschlagen. Ziel des Arbeitgebers ist es, einen Kündigungsschutzprozess zu vermeiden oder zumindest in jedem Fall das Arbeitsverhältnis zu beenden und nicht abwarten zu müssen bis der Kündigungsschutzprozess nach mehreren Monaten entschieden ist, meist noch im Sinne des Arbeitnehmers mit der Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung. Wenn es also um Aufhebungsverträge geht, werden diese meist vom Arbeitgeber vorgeschlagen.
Sollten Sie sich vom Arbeitgeber trennen wollen und selbst dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbieten, wird dieser nach unserer Erfahrung daran meist nur ein Interesse haben, wenn er dadurch Geld spart, also wenn eine sehr lange Kündigungsfrist abgekürzt wird. Dafür ist er dann teilweise bereit, eine Abfindung zu zahlen.
Eine solche Regelung können Sie nur treffen, wenn Sie schon ein Anschlussarbeitsverhältnis haben, denn bei Abkürzung der Kündigungsfristen würden Sie eine Abfindung sofort verlieren, wenn Sie im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitslos wären.
Im Einzelfall kann es auch Szenarien geben, wie beispielsweise die Ankündigung von Elternzeit oder Elternteilzeit, die den Arbeitgeber dazu veranlassen von sich aus eine Beendigung anzustreben und eine Abfindung anzubieten, das hängt aber individuell vom Arbeitgeber ab und würde im Übrigen auch die Gefahr eines Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbotes seitens des Arbeitgebers beinhalten, weswegen Arbeitgeber von solchen Maßnahmen in aller Regel Abstand nehmen und auch Abstand nehmen sollte.
3. Was wird in einem Aufhebungsvertrag geregelt?
Der Aufhebungsvertrag enthält in aller Regel eine Abfindung, wie hoch diese ist und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein sollten und müssten. Welche Gefahren damit verbunden sind, lesen Sie unter unserem Punkt Abfindung.
Des Weiteren enthält der Aufhebungsvertrag in aller Regel die genauen Festlegungen des Zeugnisses. Hierin liegt eine große Chance des Aufhebungsvertrages. Der Arbeitnehmer kann im Aufhebungsvertrag das Zeugnis in aller Regel sehr stark mit beeinflussen.
Der Aufhebungsvertrag enthält häufig auch Regelungen beispielsweise zu einem Outplacement und in manchen Fällen auch die Übertragung des Geschäftswagens auf den Arbeitnehmer anstatt einer Abfindung. Im Einzelfall lässt sich im Aufhebungsvertrag nahezu alles regeln, jedenfalls alles, was nicht sittenwidrig ist.
Wir haben in den letzten 3 Jahrzehnten schon sehr kreative Aufhebungsverträge verhandelt.
Kontaktieren Sie unsere Anwälte bei Fragen zum Aufhebungsvertrag.
Gerne können Sie jederzeit mit uns in Kontakt treten. Nutzen Sie dazu am besten unser neues Online-Formular.