DAS ARBEITSZEUGNIS
Lassen Sie in jedem Fall das Arbeitszeugnis von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Das Arbeitszeugnis und seine Bedeutung
Die Bedeutung des Arbeitszeugnisses für Ihr weiteres berufliches Fortkommen kann gar nicht überschätzt werden.
In Rahmen eines Arbeitszeugnisses Sie haben einen Anspruch auf
- ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis und
- Sie sollten alles daransetzen, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sehr zeitnahe ein solches Zeugnis zu erhalten.
- Das Endzeugnis muss immer den letzten Arbeitstag als Datum tragen, egal, wann Ihnen der Arbeitgeber das Zeugnis ausgestellt hat, selbst dann, wenn es Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erst erfolgte. Lassen Sie sich nicht vertrösten und lassen Sie sich nicht von gut klingenden Formulierungen im Arbeitszeugnis blenden!
In Zeiten eines engen Arbeitsmarktes und einer knappen Anzahl von offenen Stellen, entscheidet letztlich fast immer das mit der Bewerbung eingereichte Zwischen- oder Endzeugnis darüber, ob Ihre Bewerbung im Personalbüro auf den Stapel derer gelegt wird, die zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, oder auf dem Stapel derer landen, die gleich abgeschrieben werden.
Warum Sie ein Arbeitszeugnis von einem Anwalt prüfen lassen sollten
Lassen Sie daher in jedem Fall das Arbeitszeugnis von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht – wie unsere Kanzlei – prüfen.
Wir bieten Ihnen eine Prüfung mit einer entsprechenden detaillierten Einschätzung zu dem Zeugnis und Verbesserungsvorschläge für einen Pauschalpreis in Höhe von 250,00 € an.
Sollten wir dann unsererseits wegen des Zeugnisses mit Ihrem Arbeitgeber in Kontakt treten und weiter verhandeln müssen, würde das zu den gesetzlichen Gebühren abgerechnet.
Selbstverständlich können Sie auch im Internet in zahlreichen Beiträgen dort Informationen zu der sogenannten „Geheimsprache in Arbeitszeugnissen“ finden und auch dazu, was in einem Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden darf, wie z. B. die Gewerkschaftszugehörigkeit oder Ihre Tätigkeit im Betriebsrat oder Personalrat, Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand, Hinweise zur Schwangerschaft o. ä. und vieles mehr.
Viele Falschinformationen über Arbeitszeugnisse im Internet
Letztlich findet sich aber gerade in den Beiträgen im Internet auch sehr viel Falsches, vieles ist übertreiben oder an den Haaren herbeigezogen und geht an der Realität vorbei, dafür finden sich andererseits aber auch ganz wichtige Tipps und Formulierungen nicht. Sie müssen auf jeden Fall darauf achten, dass Ihr Endzeugnis
- das richtige Datum enthält und
- vom richtigen Vorgesetzten unterzeichnet ist
- dass Ihr Arbeitszeugnis den üblichen Schlusssatz mit sogenannter Dankes-Bedauerns-und-Gute-Wünsche-Formel enthält, in dem der Arbeitgeber deutlich macht, dass er es bedauert, dass Sie bei ihm ausscheiden, dass er sich für die langjährige und gute Zusammenarbeit bei Ihnen bedankt und Ihnen für Ihre berufliche Zukunft weiterhin alles Gute wünscht. Dies ist ein Satz, den das Arbeitsgericht als nicht justiziabel angesehen hat. D. h. Sie könnten diesen Satz in einem Gerichtsverfahren nicht erstreiten, deswegen ist es so wichtig, dass Sie schon im Vorfeld mit dem Arbeitgeber das Zeugnis abklären und sich dazu schon anwaltliche Hilfe dazuholen.
Wir helfen Ihnen gerne!