Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

Frauenpower – Arbeitsrecht für Frauen

Frau Rechtsanwältin Kappus berät seit mehr als 15 Jahren sehr erfolgreich Frauen in allen Karrierestufen, sowohl bei Aufhebungsverträgen, als auch bei eigenem Beendigungswunsch des Arbeitsverhältnisses, um eine neue Karrierestufe zu erklimmen.

Strategische Planungen von Elternzeit und Elternteilzeit

Dabei legt sie auch einen Schwerpunkt auf strategische Planungen, von Elternzeit und Elternteilzeit, eingebettet in ein schlüssiges Konzept.

  • Das Ende eines Arbeitsverhältnisses sei es durch Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag sollte man so vielfältig gestalten, dass es zugleich als Anfang für ein neues Arbeitsverhältnis auf einer höheren Karrierestufe dienen kann.
  • Dabei ist besonders zu beachten, dass man beispielsweise durch Turboklauseln in Aufhebungsverträgen eine hohe Flexibilität behält, um ein gutes Arbeitsangebot annehmen zu können, ohne die Gehälter bis zum Ende der Kündigungsfrist zu verlieren.
  • Ganz besonders wichtig ist, insbesondere im Hinblick auf die Karriereplanung, dass man während einer Freistellung in einem Aufhebungsvertrag auch eine Regelung für das Wording trifft, welches der Arbeitgeber während der Freistellungsphase nach außen kommuniziert.
  • Dabei ist besonders wichtig, dass man eine Regelung im Aufhebungsvertrag verankert, mit der beispielsweise Abwesenheitsassistenten bei Email-Adressen, durchdacht geschaltet werden und wie Internet-Auftritte während einer Freistellungsphase gestaltet werden, bzw. wie man als Arbeitnehmer verhindert nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch mit Sicherheit nicht mehr auf der Internetseite als Mitarbeiter zu erscheinen.

Das mögen Kleinigkeiten sein, die aber eine hohe Bedeutung im Bewerbungsverfahren und in der Karriereplanung insgesamt haben können. Frau Kappus hat jahrzehntelange Erfahrung im Aushandeln von Aufhebungsverträgen und ebenso lange Erfahrung im Verhandeln am Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgerichts.

Einer ihrer Schwerpunkte liegt dabei auf den Besonderheiten, die sich leider immer noch im Umgang mit Frauen, insbesondere im mittleren und höheren Management alltäglich zeigen. Frau Rechtsanwältin Kappus versteht es auch in scheinbar verzweifelten Situationen Mut zu machen und positive Lösungswege aufzuzeigen.

Das gilt auch für die Beratung von Frauen in der Elternzeit.

  • Wann und wie lange Sie Elternzeit nehmen, sollte gut durchdacht sein, weil in der Elternzeit Kündigungsschutz besteht.
  • Sollten mehrere Elternzeiten relativ dicht aufeinander folgen, wird man sich auch überlegen können, nicht den gesamten Elternzeitzeitraum für alle Kinder gleich in den ersten drei Lebensjahren der Kinder zu nehmen, sondern einen Teil aufzuheben und später strategisch einzusetzen.

Das Gleiche gilt hinsichtlich der Elternteilzeit. Die Beratung und die gerichtliche Durchsetzung von Elternteilzeit erfordert viel Erfahrung sowie strategische Überlegung. Leider haben Sie in der Elternteilzeit keinen Anspruch darauf, auf demselben Arbeitsplatz in Teilzeit beschäftigt zu werden, den Sie vor der Schwangerschaft in Vollzeit innehatten. Das ändert aber nichts daran, dass man sehr häufig erfolgreich Elternteilzeit durchsetzen kann, insbesondere gerichtlich, wenn Arbeitgeber keine dringenden betrieblichen Gründe für die Ablehnung des Antrags vorweisen können.

Frauen im Arbeitsleben auf allen Verantwortlichkeitsstufen Mut zu machen und ihnen zu ihren Rechten im Arbeitsleben zu verhelfen ist eines der ganz besonderen Anliegen der Frau Rechtsanwältin Kappus.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Frauenpower-Anwältin.

Pia-Alexandra Kappus | Fachanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt
Sie haben Fragen? Ich antworte Ihnen.
Kontaktieren Sie mich
Elterngeld Regelung wegen Corona angepasst

Elterngeld-Regelung wird aufgrund Corona angepasst

Covid 19 wirbelt nicht nur die Wirtschaft durcheinander, sondern in hohem Maße auch unser aller Familien- und Arbeitssituation. In besonders schwerwiegendem Ausmaß betrifft dies Eltern von betreuungsbedürftigen Kindern. Die Elternzeit, könnte man denken wäre zumindest ein gangbarer Weg um die Krise im Einzelfall zu entschärfen. Aber weit gefehlt. Krisenbedingt können zahlreiche Eltern die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld nicht mehr einhalten. So können Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, Ärzte, Pfleger, LKW- Fahrer  etc.  häufig die geplante Elternzeit nicht nehmen. Andere Eltern, die von Kurzarbeit, Freistellung oder Kündigung  betroffen  sind, müssen Nachteile bei der Höhe der späteren Elterngeldberechnung befürchten.

Das Bundesfamilienministerium hat daher jetzt einen Gesetzentwurf eingebracht, mit folgenden Änderungen des Elterngeldes:

  • Eltern, die in systemrelevanten berufen arbeiten ( Ärzte, Polizisten, Pflegkräfte etc.) dürfen ihre Elterngeldmonate aufschieben und diese auch noch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes nehmen, spätestens bis zum Juni 2021.
  • Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes.
  • Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördern soll, entfällt nicht und muss auch nicht zurückgezahlt werden, wenn Eltern mehr oder weniger arbeiten als geplant.
  • Einkommensersatzleistungen, wie Kurzarbeitergeld, sollen während des Bezuges von Elterngeld dieses nicht reduzieren. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung zu verhindern, können Eltern diese Monate aus der Berechnung

Diese Anpassungsvorschläge wurden am 22.04.20 in den Bundestag eingebracht. Die Regelungen gelten- wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen- rückwirkend ab dem 01.03.2020

 

Pia-Alexandra Kappus | Fachanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt
Fachanwalt Arbeitsrecht

Die FACHANWÄLTE für Arbeitsrecht aus Frankfurt vertreten wir Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Vorstände. Kanzlei für Arbeitsrecht Frankfurt: Kompetenz seit über 30 Jahren – in allen Instanzen. Vertrauen Sie den 5* Bewertungen bei anwalt.de

Arbeitsrecht Frankfurt – City

Fachanwalt Arbeitsrecht Frankfurt
Schillerstraße 30-40
60313 Frankfurt am Main

Tel.: 069 2998920
Fax: 069 283063

Email senden

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.30 – 13.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr

Freitag
08.30 – 13.00 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr

in dringenden Fällen:
Kontakt
Bewertungen & Erfahrungen

Gerne können Sie uns auf anwalt.de bewerten oder dort unsere bereits erhaltenen Bewertungen einsehen.

Privacy Settings
We use cookies to enhance your experience while using our website. If you are using our Services via a browser you can restrict, block or remove cookies through your web browser settings. We also use content and scripts from third parties that may use tracking technologies. You can selectively provide your consent below to allow such third party embeds. For complete information about the cookies we use, data we collect and how we process them, please check our Privacy Policy
Youtube
Consent to display content from - Youtube
Vimeo
Consent to display content from - Vimeo
Google Maps
Consent to display content from - Google