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Fragen zur Elternzeit? Antworten vom Anwalt aus Frankfurt.
Sie möchten gleichzeitig Elternzeit und Elternteilzeit beanspruchen? Elternzeit erfreut sich, nicht zuletzt seit der Zahlung von Elterngeld, immer größerer Beliebtheit bei beiden Elternteilen. Wir haben darin sehr viel Prozesserfahrung und setzen uns gern für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein. Was es beim beantragen von Elternzeit & Elternteilzeit zu beachten gibt, bzw. die wichtigsten Fragen, die es zu beachten gibt, sehen Sie im folgenden Abschnitt.
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Wann und wie muss ich Elternzeit beantragen?
- Wie lange kann ich in Elternzeit gehen?
- Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden?
- Wie kann ich die Elternzeit verlängern?
- Benötige ich die Zustimmung meines Arbeitgebers, wenn ich im Anschluss an die ersten zwei Jahre für das dritte Lebensjahr Elternzeit beantrage?
- Wie kann ich Elternzeit für Zwillinge nehmen?
- Was ist, wenn ich während der Elternzeit ein weiteres Kinde bekomme?
- Darf die Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnt werden?
- Was passiert mit meinem Urlaub während der Elternzeit?
- Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
- Was muss ich beachten, wenn ich während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten möchte?
- Wie Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben können, wenn Sie während oder nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten
- Wie bin ich während der Elternzeit vor einer Kündigung geschützt?
- Kann ich nach der Elternzeit in Teilzeit weiter arbeiten?
- Dienstwagen und Elternzeit
1. Wann und wie muss ich Elternzeit beantragen?
Wir beraten Sie gerne bei all diesen Fallstricken, die insbesondere mit der Elternteilzeit verbunden sind. Elternzeitanträge sind relativ unproblematisch zu stellen und können vom Arbeitgeber auch nicht abgelehnt werden, Elternteilzeitanträge jedoch schon.
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