ELTERNZEIT ANWALT FRANKFURT

Auch beim Thema Elternzeit haben Sie Fristen einzuhalten und es kann Fallstricke bei der Beantragung geben – Wir helfen Ihnen.

Wie können wir Ihnen helfen? Schildern Sie uns Ihre Fragen zum Elterngeld:
Fragen & Antworten

Elternzeit, Elternteilzeit und Elterngeld

Leider hat sich der Arbeitsmarkt immer noch nicht so vollständig von den Vorurteilen befreit, dass Elternzeit für beide Elternteile, Mütter wie Väter in gleicher Art und Weise, akzeptiert ist.

Frau Rechtsanwältin Kappus berät schon seit mehr als 25 Jahren Frauen im Zusammenhang mit ihrer Karriereplanung und arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Eine der Hauptbereiche ist seit vielen Jahren die Beratung im Zusammenhang mit der Elternzeit.

Immer noch sind es vornehmlich Frauen, die sich bei uns in der Kanzlei vor Antritt der Elternzeit beraten lassen oder uns zu Hilfe nehmen, wenn Elternteilzeit gegenüber dem Arbeitgeber durchgesetzt werden soll. Die fortschreitende Gleichberechtigung sollte es mit sich bringen, dass in gleichem Maße auch Väter Elternzeit nehmen und sich im Vorfeld fachanwaltlich beraten lassen.

Wir möchten Sie alle, egal ob Mütter oder Väter, und selbstverständlich auch diejenigen, die Kinder adoptieren und auch dann selbstverständlich Anspruch auf Elternzeit haben, ermuntern, frühzeitig bei uns anzufragen, schon vor dem konkreten Elternzeitantrag und vor allem vor dem Elternteilzeitantrag.

Fallstricke beim Elternteilzeit Antrag

Wir beraten Sie gerne bei all diesen Fallstricken, die insbesondere mit der Elternteilzeit verbunden sind. Elternzeitanträge sind relativ unproblematisch zu stellen und können vom Arbeitgeber auch nicht abgelehnt werden, Elternteilzeitanträge jedoch schon.

Aber auch bei Elternzeit haben Sie Fristen einzuhalten und es kann Fallstricke bei der Beantragung geben. Elternzeitanträge haben auch die Chance, taktisch eingesetzt zu werden, wenn dann eine Kündigung befürchtet und einer der Elternteile seinen Elternzeitantrag noch nicht voll ausgeschöpft hat, selbst wenn die Kinder schon etwas größer sind. Es kann aus taktischen Gründen im Einzelfall dann Sinn machen, einen Elternzeitantrag zu stellen, da ab dem Zeitpunkt der Antragstellung Kündigungsschutz gilt, sofern man den Zeitpunkt richtig gewählt hat. Dazu bedarf es fachanwaltlicher Beratung.

Wir beraten Sie gerne zu allen Elterngeld Fragen!

Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Sie Elternteilzeit beanspruchen wollen und der Arbeitgeber dies ablehnt. Wir haben Erfahrungen damit, Elternteilzeit auch gerichtlich durchzusetzen, ebenso, wie Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nach der Elternzeit.

Wir raten Ihnen grundsätzlich, wenn Sie in Elternzeit gehen, vor Beginn der Elternzeit noch ein Zwischenzeugnis anzufordern. Sollten Sie dann ein Zwischenzeugnis erhalten, welches Ihnen nicht gefällt, können Sie uns selbstverständlich auch diesbezüglich kontaktieren. Lesen Sie gerne auch die Ausführungen auf dieser Homepage zur Frage des Zeugnisses.

Die Regelungen zur Elternzeit sind sehr vielfältig und rechtlich nicht ganz einfach. Wir können Ihnen nicht raten, sich durch den Dschungel der Elternzeit und vor allen Dingen der Elternteilzeit alleine einen Pfad zu suchen. Was Sie aber auf den ersten Blick in jedem Fall beachten sollten, ist folgendes:

Vorteile einer Beratung zur Elternzeit durch einen Anwalt

  • Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit nach der Geburt eines Kindes. Elternteilzeit dagegen kann nur in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern beansprucht werden.
  • Voraussetzung ist, dass der Elternteil mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Auch Pflegeeltern und Adoptiveltern haben Anspruch auf Elternzeit. Ebenso Auszubildende, Umschüler, Heimarbeiter und Teilzeitkräfte. Selbstverständlich haben auch Beamte Anspruch auf Elternzeit. Das Recht auf Elternzeit lässt sich auch nicht arbeitsvertraglich ausschließen. Sollte so etwas in Ihrem Arbeitsvertrag stehen, wird dies keine Geltung entfalten. Konsultieren Sie uns in solchen Fällen, wir helfen Ihnen gerne!
  • Beachten Sie bitte die Anmeldefristen der Elternzeit! Diese betragen bis zum 3. Lebensjahr Ihres Kindes 7 Wochen. Ab Antragstellung sind Sie dann kündigungsgeschützt, wenn Sie den Antrag auch wirklich 7 Wochen vorher stellen. Wenn Sie Elternzeit beantragen für Kinder, die schon älter sind als 3 Jahre und noch nicht 8 Jahre alt sind, dann beträgt die Anmeldefrist 13 Wochen. In diesen Fällen müssen Sie also schon etwas früher reagieren. Der Antrag auf Elternzeit muss unbedingt schriftlich abgegeben werden; Email oder irgendeine andere Textform genügt nicht. Der Antrag muss beim Arbeitgeber eingereicht werden in schriftlicher Form. Vergessen Sie bitte nicht, den Antrag zu unterschreiben!
  • Sie sollten auch eine Festlegung für den Zeitraum der Elternzeit innerhalb jedenfalls der ersten zwei Jahre der Elternzeit treffen. Eine Verlängerung ist möglich; im Einzelfall muss geprüft werden, ob diese einer Zustimmung des Arbeitgebers benötigen.

Ihr Elterngeld Anwalt aus Frankfurt – Experten für Elterngeld, Elternzeit und Elternteilzeit

Kontaktieren Sie uns bei all diesen Fragen, auch wenn Sie Fragen zum Elterngeld haben und zur Aufteilung der Elternzeit in verschiedene Zeitabschnitte. Wir beraten Sie gerne!

Professionelle Beratung zum Thema Elternzeit.

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Fragen zur Elternzeit? Antworten vom Anwalt aus Frankfurt.

Sie möchten gleichzeitig Elternzeit und Elternteilzeit beanspruchen? Elternzeit erfreut sich, nicht zuletzt seit der Zahlung von Elterngeld, immer größerer Beliebtheit bei beiden Elternteilen. Wir haben darin sehr viel Prozesserfahrung und setzen uns gern für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein. Was es beim beantragen von Elternzeit & Elternteilzeit zu beachten gibt, bzw. die wichtigsten Fragen, die es zu beachten gibt, sehen Sie im folgenden Abschnitt.

  1. Wann und wie muss ich Elternzeit beantragen?
  2. Wie lange kann ich in Elternzeit gehen?
  3. Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden?
  4. Wie kann ich die Elternzeit verlängern?
  5. Benötige ich die Zustimmung meines Arbeitgebers, wenn ich im Anschluss an die ersten zwei Jahre für das dritte Lebensjahr Elternzeit beantrage?
  6. Wie kann ich Elternzeit für Zwillinge nehmen?
  7. Was ist, wenn ich während der Elternzeit ein weiteres Kinde bekomme?
  8. Darf die Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnt werden?
  9. Was passiert mit meinem Urlaub während der Elternzeit?
  10. Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
  11. Was muss ich beachten, wenn ich während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten möchte?
  12. Wie Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben können, wenn Sie während oder nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten
  13. Wie bin ich während der Elternzeit vor einer Kündigung geschützt?
  14. Kann ich nach der Elternzeit in Teilzeit weiter arbeiten?
  15. Dienstwagen und Elternzeit

1. Wann und wie muss ich Elternzeit beantragen?

Wir beraten Sie gerne bei all diesen Fallstricken, die insbesondere mit der Elternteilzeit verbunden sind. Elternzeitanträge sind relativ unproblematisch zu stellen und können vom Arbeitgeber auch nicht abgelehnt werden, Elternteilzeitanträge jedoch schon.

 

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Freitag
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