Frauenpower – Arbeitsrecht für Frauen
Frau Rechtsanwältin Kappus berät seit mehr als 15 Jahren sehr erfolgreich Frauen in allen Karrierestufen, sowohl bei Aufhebungsverträgen, als auch bei eigenem Beendigungswunsch des Arbeitsverhältnisses, um eine neue Karrierestufe zu erklimmen.
Strategische Planungen von Elternzeit und Elternteilzeit
Dabei legt sie auch einen Schwerpunkt auf strategische Planungen, von Elternzeit und Elternteilzeit, eingebettet in ein schlüssiges Konzept.
- Das Ende eines Arbeitsverhältnisses sei es durch Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag sollte man so vielfältig gestalten, dass es zugleich als Anfang für ein neues Arbeitsverhältnis auf einer höheren Karrierestufe dienen kann.
- Dabei ist besonders zu beachten, dass man beispielsweise durch Turboklauseln in Aufhebungsverträgen eine hohe Flexibilität behält, um ein gutes Arbeitsangebot annehmen zu können, ohne die Gehälter bis zum Ende der Kündigungsfrist zu verlieren.
- Ganz besonders wichtig ist, insbesondere im Hinblick auf die Karriereplanung, dass man während einer Freistellung in einem Aufhebungsvertrag auch eine Regelung für das Wording trifft, welches der Arbeitgeber während der Freistellungsphase nach außen kommuniziert.
- Dabei ist besonders wichtig, dass man eine Regelung im Aufhebungsvertrag verankert, mit der beispielsweise Abwesenheitsassistenten bei Email-Adressen, durchdacht geschaltet werden und wie Internet-Auftritte während einer Freistellungsphase gestaltet werden, bzw. wie man als Arbeitnehmer verhindert nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch mit Sicherheit nicht mehr auf der Internetseite als Mitarbeiter zu erscheinen.
Das mögen Kleinigkeiten sein, die aber eine hohe Bedeutung im Bewerbungsverfahren und in der Karriereplanung insgesamt haben können. Frau Kappus hat jahrzehntelange Erfahrung im Aushandeln von Aufhebungsverträgen und ebenso lange Erfahrung im Verhandeln am Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgerichts.
Einer ihrer Schwerpunkte liegt dabei auf den Besonderheiten, die sich leider immer noch im Umgang mit Frauen, insbesondere im mittleren und höheren Management alltäglich zeigen. Frau Rechtsanwältin Kappus versteht es auch in scheinbar verzweifelten Situationen Mut zu machen und positive Lösungswege aufzuzeigen.
Das gilt auch für die Beratung von Frauen in der Elternzeit.
- Wann und wie lange Sie Elternzeit nehmen, sollte gut durchdacht sein, weil in der Elternzeit Kündigungsschutz besteht.
- Sollten mehrere Elternzeiten relativ dicht aufeinander folgen, wird man sich auch überlegen können, nicht den gesamten Elternzeitzeitraum für alle Kinder gleich in den ersten drei Lebensjahren der Kinder zu nehmen, sondern einen Teil aufzuheben und später strategisch einzusetzen.
Das Gleiche gilt hinsichtlich der Elternteilzeit. Die Beratung und die gerichtliche Durchsetzung von Elternteilzeit erfordert viel Erfahrung sowie strategische Überlegung. Leider haben Sie in der Elternteilzeit keinen Anspruch darauf, auf demselben Arbeitsplatz in Teilzeit beschäftigt zu werden, den Sie vor der Schwangerschaft in Vollzeit innehatten. Das ändert aber nichts daran, dass man sehr häufig erfolgreich Elternteilzeit durchsetzen kann, insbesondere gerichtlich, wenn Arbeitgeber keine dringenden betrieblichen Gründe für die Ablehnung des Antrags vorweisen können.
Frauen im Arbeitsleben auf allen Verantwortlichkeitsstufen Mut zu machen und ihnen zu ihren Rechten im Arbeitsleben zu verhelfen ist eines der ganz besonderen Anliegen der Frau Rechtsanwältin Kappus.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Frauenpower-Anwältin.