Die meisten Neuerungen betreffen daher steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Entlastungen
die die Pandemiefolgen abmildern sollen.

Corona wird das Arbeitsrecht auch im Jahr 2021 noch stark prägen

Die Wichtigsten Änderungen haben wir hier kurz im Überblick zusammengefasst:

  • Der Mindestlohn erhöht sich ab 1. Januar 2021 auf 9,50 € brutto und ab Juli 2021 auf 9,60 € brutto.
    (In Branchen mit Tarifverträgen kann er höher liegen)
  • Steuerfreier Corona Bonus kann vom Arbeitgeber noch bis zum 30.06.2021 gezahlt werden.
    Allerdings nur einmalig, also nur entweder 2020 oder 2021.
  • Steuerbonus für Home Office.
    Pro Home – Arbeitstag können 5 € steurlich geltend gemacht werden, maximal 600 pro Jahr.
    Das gilt auch wenn kein extra Arbeitszimmer verfügbar ist, also auch wenn man am Küchen-
    oder Wohnzimmertisch arbeitet.
  • Sonderregelungen für Kurzarbeit bleiben 2021 bestehen.

Was sich im Laufe des Neuen Jahres noch ändern wird, lesen Sie immer aktuell auf diesem Arbeitsrecht-Blog.

Wenn Sie konkrete Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis haben, Rufen Sie uns gerne an.

Pia-Alexandra Kappus | Fachanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt