Angesichts der dramatischen Corona-Infektionszahlen haben wir uns zum Schutz unserer Mitarbeiter und unserer Mandanten dazu entschlossen, die 2G-Regel in der Kanzlei einzuführen. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass Zutritt zu unserer Kanzlei nur noch Mandanten haben, die einen Impf- oder Genesen-Nachweis an unserem Empfang vorlegen können. Alle anderen Mandanten haben angesichts unserer modernen Konferenztechnik die Möglichkeit, mit uns Besprechungen über Videokonferenzen durchzuführen; selbstverständlich erreichen Sie uns auch stets telefonisch.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund!
Ihr Kanzleiteam der Frankfurter Arbeitsrecht Kanzlei Poppe & Kappus